Deine persönlichen Daten
- Geh sorgsam mit Informationen über dich um! Fülle nicht unüberlegt Formulare im Internet aus.
- Deine Privatadresse, deine Telefonnummer und deine E-Mail-Adresse sollte auch nicht jeder wissen.
- Deine Passwörter musst du immer für dich behalten.
- Außerdem: Wenn du Fotos von dir veröffentlichen willst, wähle sie sorgsam aus! Du weißt nicht, wann und wo deine Bilder wieder auftauchen werden.
Das Recht am eigenen Bild
- Es gibt ein Gesetz, das dich davor schützt, dass Fotos von dir gegen deinen Willen an andere weitergegeben werden. Es heißt „Das Recht am eigenen Bildnis“.
- Das Anfertigen von Fotos oder einer Videoaufnahme deiner Person ist zwar nicht verboten. Aber heimliche Fotos von dir, die deine Privatsphäre verletzen, sind strafbar. Wenn du den Verdacht hast, dass ein gerade gemachtes Foto von dir gegen deinen Willen veröffentlicht werden soll, darfst du verlangen, dass es sofort gelöscht wird.
- Dich zu schützen ist dein Persönlichkeitsrecht. Umgekehrt hast du allerdings ebenso die Pflicht, andere Menschen mit ihrem Recht am eigenen Bild zu respektieren. Du brauchst ihre Einwilligung, wenn du zum Beispiel Fotos von ihnen ins Internet stellen möchtest.
- Bei dieser Regel gibt es Ausnahmen: Fotos von anderen Personen sind immer dann erlaubt, wenn du zum Beispiel eine Landschaft oder eine Veranstaltung fotografierst oder filmst und Personen zufällig mit auf dem Bild sind. Sind die gefilmten oder fotografierten Menschen sogenannte „Personen der Zeitgeschichte“, zum Beispiel prominente Sportler, gibt es ebenfalls eine Ausnahme. Die Abbildung von Sportlern kann im Rahmen des öffentlichen Interesses stehen und darf veröffentlicht werden.
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